Was mache ich, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?
Sie brauchen nicht in Panik zu verfallen, wenn ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin kommt. Diese pfänden Ihnen nicht die Wohnung kahl. Einfache Gegenstände des täglichen Bedarfs - dazu gehört zum Beispiel auch der Fernseher, die Waschmaschine oder ein Computer, wenn er beruflich genutzt wird - sind pfändungssicher und bleiben Ihnen erhalten. Außerdem sind Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen mit den Problemen verschuldeter Personen vertraut und in aller Regel freundlich und verständnisvoll. Jeder Gläubiger kann sie gegen Vorkasse beauftragen, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erlangt hat und glaubt, seine Forderungen durch eine Pfändung bei Ihnen eintreiben zu können.