www.sicoon.com https://www.sicoon.com Liftoff to Space Exploration. de sicoon Wirtschaftsauskünfte gibt Tipps zur Vorbeugung gegen Mietnomaden https://www.sicoon.comnews/sicoon-wirtschaftsauskã¼nfte-gibt-tipps-zur-vorbeugung-gegen-mietnomaden/ 2011-11-22 11:52:39 Als Mietnomaden werden in jüngerer Zeit Personen bezeichnet, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen. In vielen Fällen werden die Wohnungen in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen, so dass der bereits stark geschädigte Vermieter nicht nur auf den immensen Mietausfällen sitzen bleibt, sondern oftmals die Wohneinheit von Müll befreien, sowie erst einmal eine Grundrenovierung vornehmen muss, um überhaupt wieder Miete bei neuen Mietern erheben zu können. Die Mietnomaden wissen selbst ganz genau, dass ein eventuelles Mahnverfahren oder eine Räumungsklage den Vermieter erst einmal etliche hundert wenn nicht gar tausende Euro kostet, bevor ein entsprechendes Urteil erwirkt werden kann. Dieses Verfahren dauert jedoch Monate und in vielen Fällen sogar Jahre, da Mietnomaden oftmals Mängel geltend machen als Begründung der Nichtzahlung. Zu den Kosten für langwierige Räumungsklagen kommen häufig noch Renovierungskosten, denn manche Mietnomaden hinterlassen ihre vorübergehende Bleibe nicht gerade besenrein. Für viele Wohnungs- oder Hausbesitzer, die ihr Eigentum über Kredite finanzieren, droht der finanzielle Ruin. sicoon Wirtschaftsauskünfte empfiehlt jedem Vermieter, künftige Mieter auf deren Zahlungsfähigkeit hin zu überprüfen, durch eine Bonitätsauskunft. Diese kann bereits in wenigen Minuten online Klarheit über das bisherige Zahlungsverhalten des neuen Mieters bringen, da harte Negativmerkmale oder weitere Schuldnereinträge ersichtlich werden. Hinzu kommt noch, dass einige Mietnomaden oder Mieter ihre Identität verschleiern, beispielsweise mit gefälschten Selbstauskünften und gefälschten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Unser Tipp: Lassen Sie sich von jedem Mieter seinen Ausweis zeigen. Was sind Kostenfallen im Internet? https://www.sicoon.comnews/was-sind-kostenfallen-im-internet?/ 2011-05-05 18:28:41 Sogenannte Kosten- oder Abofallen im Internet haben in letzter Zeit stark zugenommen. Unseriöse Unternehmen verschleiern in diesen Fällen bewusst die Entgeltpflichtigkeit ihrer Angebote. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher nur schwer erkennen, dass eine Leistung etwas kosten soll, und landen beim Surfen im Internet in der Kostenfalle. Kostenfallen treten in vielgestaltiger Art und Weise auf: So werden zum Beispiel Angebote als "gratis", "free" oder "kostenlos" angepriesen oder als unverbindliche Gewinnspiele getarnt. Die Aussage "Jetzt gratis Zugang einrichten" mag zwar vordergründig zutreffen. Die eigentlich interessante Leistung, etwa das Herunterladen von Daten, gibt es aber nur gegen Entgelt. Die Information über die Entgeltpflichtigkeit findet sich dann an versteckter Stelle auf der Internetseite. Sie wird z. B. in kleiner Schrift gehalten, in einem mit einem * gekennzeichneten Text versteckt oder erscheint auf dem Bildschirm des Verbrauchers auf Grund eines Seitenumbruchs nur nach weiterem Scrollen. In der Regel betreffen Internetkostenfallen Dienstleistungen, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden (etwa Erstellung eines Horoskops, Teilnahme an einem Intelligenztest, Ahnenforschung, Möglichkeit zum Download von Freeware oder Kochrezepten). Die Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher, das Angebot sei entgeltfrei, nutzen die Unternehmen aus. In vielen Fällen ist dabei auch eine längere Vertragslaufzeit vorgesehen (deshalb auch "Abofallen"). Darüber hinaus gibt es Angebote, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten (etwa Hausaufgabenhilfe). Erst wenn die Rechnung ins Haus flattert, folgt das böse Erwachen. Aus Unkenntnis der Rechtslage zahlen viele Verbraucherinnen und Verbraucher. In vielen Fällen fühlen sie sich auch durch Inkassobüros und Rechtsanwälte, die die (vermeintlichen) Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, unter Druck gesetzt. 2. Wie schützt das geltende Recht Verbraucherinnen und Verbraucher? Das geltende Recht bietet viele Möglichkeiten, sich gegen Anbieter von Internetkostenfallen zur Wehr zu setzen. Oft wird es bereits an einem wirksamen entgeltpflichtigen Vertrag fehlen (siehe a). Aber auch dann, wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen Fällen durch Anfechtung (siehe b) oder Widerruf (siehe c) von dem Vertrag lösen. Kosten, die infolge der au#011#ergerichtlichen Abwehr der vermeintlich bestehenden Forderung entstanden sind, insbesondere Anwaltskosten, muss der Betreiber des Portals oder der die Forderung beitreibende Rechtsanwalt u. U. ersetzen (siehe e). Darüber hinaus können die Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs effektiv gegen unseriöse Unternehmen vorgehen (siehe Punkt 4). Auch die Verhängung von Geldbu#011#en gegen solche Unternehmen ist je nach Einzelfall möglich (siehe Punkt 4 Absatz 6). a) Ist überhaupt ein wirksamer entgeltpflichtiger Vertrag zustande gekommen? Wichtig für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist: In vielen Fällen müssen sie überhaupt nicht zahlen. Denn ein gültiger Vertrag über eine entgeltpflichtige Dienstleistung ist nicht zustande gekommen. Voraussetzung für einen solchen Vertrag ist nämlich, dass beide Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, die alle wesentlichen Punkte - also auch den Preis - enthalten. Ergibt sich die Zahlungspflicht nur aus dem Kleingedruckten, den sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wird sie nur dann Bestandteil eines Vertrages mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, wenn der Internetanbieter ausdrücklich auf die AGB hingewiesen hat. Au#011#erdem muss er Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die AGB so gestaltet sind, dass sie für Durchschnittskunden mühelos lesbar sind und ein Mindestma#011# an Ãœbersichtlichkeit aufweisen. Auch wenn eine Klausel so ungewöhnlich ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit ihr zu rechnen brauchen (sogenannte überraschende Klausel), wird sie nicht Vertragsbestandteil. Im Ãœbrigen gilt: Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Zahlungsverpflichtungen in AGB können damit aus vielerlei Gründen unwirksam sein. In jedem Fall begründet eine einseitige Rechnungsstellung des Internetanbieters ohne vertragliche Grundlage keine Zahlungspflicht. Will der Anbieter einen Zahlungsanspruch geltend machen, muss er beweisen, dass eine wirksame Einigung über eine entgeltpflichtige Leistung erzielt wurde. Das wird ihm in vielen Fällen nicht gelingen. b) Kann ein wirksam geschlossener Vertrag angefochten werden? Selbst wenn im Einzelfall doch ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, können Kunden ihre Vertragserklärung unter Umständen anfechten. Voraussetzung ist, dass sie sich nicht bewusst waren, einen entgeltpflichtigen Vertrag zu schlie#011#en (Anfechtung wegen Irrtums). Gleiches gilt, wenn die Internetseite so gestaltet war, dass der Verbraucher durch Täuschung zur Abgabe seiner Vertragserklärung bestimmt wurde (Anfechtung wegen Täuschung). Wird in diesen Fällen rechtzeitig die Anfechtung erklärt, ist der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen mit der Folge, dass keine vertragliche Zahlungspflicht besteht. Zwar hat der Anfechtende bei einer Anfechtung wegen Irrtums dem Vertragspartner grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat. Die Schadensersatzpflicht tritt jedoch dann nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Anfechtung kannte oder kennen musste. c) Kann der Vertrag widerrufen werden? Darüber hinaus können Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet geschlossene Verträge, sogenannte Fernabsatzverträge, regelmä#011#ig widerrufen. Widerruft der Verbraucher den Vertrag fristgerecht, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles 14 Tage oder einen Monat und beginnt jedenfalls nicht, bevor der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Von diesen Vorschriften dürfen Anbieter grundsätzlich nicht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher abweichen. Eine wichtige Verbesserung für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (Auszug BGBl.) vor: Bislang entfiel das Widerrufsrecht bereits dann, wenn der Unternehmer mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung seiner Dienstleistung begonnen hatte oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hatte. Dies war z. B. der Fall, wenn der Verbraucher Daten aus einer Datenbank abgerufen hatte. Nach neuer Rechtslage können Verbraucherinnen und Verbraucher, die über ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemä#011# belehrt worden sind, Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragsparteien widerrufen. Das bedeutet, dass ein Verbraucher den Vertrag im Fall einer fehlenden Belehrung über das Widerrufsrecht vor vollständiger Zahlung in jedem Fall widerrufen kann. Wird der Verbraucher über sein Widerrufsrecht bei oder nach Vertragsschluss belehrt, beginnt zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist. Innerhalb dieser Frist kann er den Vertrag widerrufen, solange dieser noch nicht vollständig erfüllt ist. Wertersatz für die bereits (teilweise) erhaltene Dienstleistung muss er in diesem Fall nur dann leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf die Wertersatzpflicht hingewiesen worden ist und dennoch einer Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Dies wird bei Kostenfallen jedoch regelmä#011#ig nicht der Fall sein. Weitere Informationen zu der finden Sie hier d) Wie sieht es aus, wenn Minderjährige in eine Kostenfalle geraten? Oft surfen Minderjährige selbständig im Internet und können daher ebenfalls leicht in eine Kostenfalle geraten. In diesen Fällen gilt: Wenn der Minderjährige das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist der Vertrag mit dem Internetanbieter in jedem Fall nicht zustande gekommen, da der Minderjährige überhaupt nicht geschäftsfähig ist. Nach Vollendung des siebten Lebensjahres bis zur Volljährigkeit wird ein durch den Minderjährigen geschlossener Vertrag nur wirksam, wenn die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) dem Vertragsschluss zustimmen. Dass der Internetanbieter für den Fall, dass der Minderjährige eine falsche Altersangabe gemacht hat, mit einer Anzeige wegen Betrugs droht, ist für die Frage des Vertragsschlusses unerheblich. e) Besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Rechtsverteidigung? Verteidigt sich ein Verbraucher, der in eine Kostenfalle geraten ist, gegen einen vermeintlichen Zahlungsanspruch kann er u. U. die Kosten der au#011#ergerichtlichen Rechtsverteidigung, insbesondere seine Anwaltskosten, ersetzt bekommen. Einige Zivilgerichte haben einen solchen Schadensersatzanspruch sowohl gegen den Betreiber des Portals als auch gegen den mit dem Inkasso beauftragten Rechtsanwalt ausdrücklich anerkannt (AG Marburg, Urteil vom 8.2.2010 Az.: 91C 981/09; AG Karlsruhe, Urteil vom 12.8.2009 Az.: 9 C 93/09; AG Bonn, Urteil vom 12.2.2010 Az.: 103 C 422/09; anders allerdings: AG Karlsruhe, Urteil vom 18.2.2010, Az. 7C 261/09). Begründet wurde dies damit, dass ein betrügerisches Verhalten bzw. eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung vorliege. Voraussetzung für die Haftung eines Inkassoanwalts ist jedoch, dass dieser Kenntnis von der Aufmachung des Internetportals hatte. 3. Macht sich der Internetanbieter strafbar? Im Einzelfall kann sich der Internetanbieter durch die Gestaltung seiner Internetseite wegen (versuchten) Betruges strafbar gemacht haben. Die Anforderungen dafür sind hoch und der Nachweis nicht immer ganz einfach. Jedoch hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. (Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank) entschieden, dass ein Betrug vorliegen kann, wenn die Entgeltlichkeit des Angebots auf der Internetseite nur schwer erkennbar ist und es der Betreiber darauf anlegt, dass der Verbraucher dies übersieht. Sollte der Internetanbieter in einem Rechtsstreit (etwa auf Zahlung aus einem (vermeintlich) geschlossenen entgeltlichen Vertrag) falsche Behauptungen aufstellen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, begeht er - abhängig von den genauen Umständen des Einzelfalles - zumindest einen versuchten Prozessbetrug. 4. Wie kann unseriösen Unternehmen Einhalt geboten werden? Verbraucherinnen und Verbraucher werden regelmä#011#ig in eine Kostenfalle gelockt, weil die Internetseite den Anschein erweckt, das Angebot sei kostenlos. In einem solchen Fall liegt in der Regel ein Versto#011# gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, weil die Werbung eines Unternehmers irreführend ist. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ein solches Geschäftsverhalten nicht hinnehmen. Sie können und sollten sich an die örtlich zuständige Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale wenden. Diese können effektiv auf einen Wettbewerbsversto#011# reagieren: So können die Verbraucherzentralen oder die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Klage auf Beseitigung oder Unterlassung erheben. Wird das Unternehmen erfolgreich verurteilt, hält sich aber nicht daran, wird regelmä#011#ig ein Ordnungsgeld verhängt werden können. Dieses kann bis zu 250.000 Euro betragen. Darüber hinaus können die Verbraucherzentralen oder die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs bei vorsätzlichem Handeln des Unternehmens je nach Einzelfall ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung einleiten. Damit wird verhindert, dass ein Unternehmen den aus dem Wettbewerbsversto#011# erzielten Gewinn behalten darf. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs üben ihre Rechte nachdrücklich und auch mit Erfolg aus wie jüngste Entscheidungen in der Praxis zeigen (Verfahrensübersicht der Verbraucherzentrale). Aber nicht nur auf diesem Weg kann gegen unseriöse Unternehmen vorgegangen werden. Auch Geldbu#011#en gegen solche Unternehmen sind möglich: Kostenfallen werden in den meisten Fällen auch gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) versto#011#en. Diese regelt im Wesentlichen, wie Waren und Dienstleistungen hinsichtlich des Preises gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern auszuzeichnen sind. Oberste Priorität genie#011#t der Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit. Die Preise müssen dem jeweiligen Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet werden sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Verstö#011#e gegen die Preisangabenverordnung können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbu#011#e bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit sind die Landespreisbehörden. Liegen Tatsachen vor, die die Betreiber der Kostenfallen oder den Geschäftsführer als unzuverlässig erscheinen lassen, kann schlie#011#lich nach der Gewerbeordnung die Ausübung des Gewerbes durch die zuständige Behörde untersagt werden, sofern die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist. Setzen die Kostenfallenbetreiber ihr Treiben trotz einer solchen Untersagung fort, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbu#011#e bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Quelle:Bundesministerium der Justiz Internetredaktion des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Entwicklung des Auftragseingangs in der Industrie im März 2011 https://www.sicoon.comnews/entwicklung-des-auftragseingangs-in-der-industrie-im-mã¤rz-2011/ 2011-05-05 18:20:48 Die Auftragseingänge in der Industrie gingen im Berichtsmonat März vorläufigen Angaben zufolge [1] preis-, kalender- und saisonbereinigt [2] um 4,0 #003# zurück. Im Monat zuvor waren sie abwärts revidiert um 1,9 #003# angestiegen. Der Anteil an Gro#011#aufträgen war stark unterdurchschnittlich. Sowohl die Nachfrage aus dem Inland als auch aus dem Ausland fiel niedriger aus (-3,5 #003# bzw. -4,3 #003#) als im Vormonat. Die Hersteller von Investitionsgütern meldeten 7,2 #003# weniger neue Aufträge. Die Auftragseingänge für Konsumgüter gingen leicht um 0,6 #003# zurück. Die Bestellungen für Vorleistungsgüter erhöhten sich um 0,3 #003#. Im weniger schwankungsanfälligen Zweimonatsvergleich Februar/März gegenüber Dezember/Januar nahmen die Auftragseingänge in der Industrie weiter um saisonbereinigt 1,4 #003# zu. Im gesamten ersten Quartal 2011 expandierten diese gegenüber dem Jahresschlussquartal 2010 um 2,3 #003#. Das Auftragsplus aus dem Inland übertraf im Zweimonatsvergleich mit #007#2,6 #003# die Zunahme der Auftragseingänge aus dem Ausland (#007#0,4 #003#). In den industriellen Hauptgruppen registrierten die Hersteller von Vorleistungsgütern die grö#011#ten Auftragszugänge (#007#2,2 #003#), gefolgt von den Produzenten von Konsumgütern (#007#1,9 #003#) und den Investitionsgüterherstellern (#007#0,7 #003#). Im Vergleich zum Vorjahr legten die Industrieaufträge im Berichtszeitraum Februar/März kalenderbereinigt um 14,3 #003# zu. Die Bestellungen aus dem Inland überschritten ihr Vorjahresniveau um 10,6 #003# und die aus dem Ausland um 17,6 #003#. Die Auftragseingänge in der Industrie nahmen im ersten Quartal dieses Jahres weiter zu. Trotz des Rückgangs am aktuellen Rand setzen sich die Aufwärtstrends fort. Gegenüber den hohen Wachstumsraten während der Aufholphase nach dem Einbruch in der Krise schwächt sich ihre Dynamik im Zuge einer Normalisierung allerdings allmählich ab. Die Perspektiven für die Industrieproduktion bleiben jedoch insgesamt weiterhin günstig. [1] Quellen: Statistisches Bundesamt, Deutsche Bundesbank. [2] Verfahren Census X-12-ARIMA. Kooperationsvereinbarung zwischen kautionsfrei.de und sicoon Wirtschaftsauskünfte https://www.sicoon.comnews/kooperationsvereinbarung-zwischen-kautionsfreide-und-sicoon-wirtschaftsauskã¼nfte/ 2011-02-14 14:54:25 Der Seitenbetreiber des Onlineportals kautionsfrei.de, die Firma plusForta GmbH und die Firma sicoon Wirtschaftsauskünfte haben kürzlich eine Kooperation beschlossen. Aufgrund der Geschäftsfelder beider Unternehmen können hierbei weitergehende Service- und Produktleistungen angeboten werden im Sinne der Serviceleistung für den jeweiligen Kunden. Informationen zu kautionsfrei.de Ob Sie noch eine Wohnung suchen, bereits eine passende gefunden haben oder schon in Ihren eigenen 4 Wänden leben; kautionsfrei.de bietet Ihnen mit der Mietbürgschaft der R#007#V Versicherung eine Alternative zur Kautionshinterlegung in bar, mit der Sie nicht nur Geld sparen, sondern auch die bereits gezahlte Kaution zurückfordern können. Anstatt eine Mietkaution zu hinterlegen, zahlen Sie für die Mietbürgschaft eine Prämie von jährlich 5,25#003# der Kautionssumme und bleiben finanziell flexibel. Ihr Vermieter erhält als Sicherheit eine Bürgschaftsurkunde der R#007#V Versicherung. Anschriftenermittlung trotz Auskunftssperre möglich https://www.sicoon.comnews/anschriftenermittlung-trotz-auskunftssperre-mã¶glich/ 2010-10-26 10:00:23 Anschriftenermittlung von unbekannt verzogenen Personen und Schuldnern ist ein permanent wachsender Markt da Personen oftmals sich nicht ordnungsgemä#011# ummelden oder die Gläubiger über deren Umzug informieren. Ãœber die Anschriftenermittlung, mei#011#t über die Einwohnermeldebehörden kann es jedoch dazu kommen das man kein Ergebnis geliefert bekommt weil die angefragte Person eine Auskunftssperre veranlasst hat. Seither war die Anschriftenermittlung bei der Mitteilung einer Auskunftssperre für die angefragte Person in den meisten Fällen beendet. Kann der Kunde bzw. Gläubiger jedoch ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft z.B. in Form eines Gerichtsurteils nachweisen, wägt das Meldeamt fallspezifisch ab, ob die Auskunft trotzdem erteilt werden kann. Unseren Bestandskunden bieten wir an, dass wir auf Wunsch diese erweiterten Melderegisterauskünfte für Sie bei der Meldebehörde einholen. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team gerne behilflich zur Seite. Zweite Strafanzeige für EC-Netzbetreiber Easycash https://www.sicoon.comnews/zweite-strafanzeige-fã¼r-ec-netzbetreiber-easycash/ 2010-10-25 10:31:17 Hamburg - Datenschützer aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen gehen gemeinsam gegen den EC-Netzbetreiber Easycash vor. Nachdem die Düsseldorfer Datenschützer bereits in der vergangenen Woche Strafanzeige gegen Easycash stellten, zog die Hamburger Behörde nun nach. Der Strafantrag richte sich gegen die Verantwortlichen der in Hamburg angesiedelten Tochterfirma des Ratinger Unternehmens, Easycash Loyalty Solutions, wegen des Verdachts auf unzulässige Datenverarbeitung, teilte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar mit. Es handle sich zumindest in einem Fall möglicherweise um eine vorsätzliche, unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten mit Bereicherungsabsicht. Das Geschäftsmodell von Easycash Loyalty Solutions dokumentiere eine Au#011#erachtlassung wesentlicher Grundsätze des Datenschutzes, hie#011# es. Nordrhein-Westfalens Datenschützer hatten bereits am Freitag vergangener Woche Strafanzeige gegen den grö#011#ten EC-Netzbetreiber hierzulande gestellt. Bei Kontrollen war festgestellt worden, dass das Unternehmen im Mai und Juni 2009 "rechtswidrig" Daten über EC-Karten-Zahlungen als Zahlungsdienstleister an Easycash Loyalty Solutions übermittelt hatte. Dies ist nach Einschätzung der Düsseldorfer Datenschützer ein Versto#011# gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Behörde hatte damit auf einen Bericht des Radiosenders NDR Info reagiert. dapd Datenschutz: Millionen Bankdaten zur Kundenanalyse verwendet https://www.sicoon.comnews/datenschutz:-millionen-bankdaten-zur-kundenanalyse-verwendet/ 2010-10-14 14:07:34 Hamburg (dpa) - Neue Vorwürfe gegen Easycash: Deutschlands grö#011#ter EC-Netzbetreiber soll die Bankdaten von bis zu 14 Millionen Verbrauchern systematisch für Kundenanalysen verwenden. Das berichtet der NDR. Eine Tochterfirma soll die Kontonummern der EC-Karten mit den Angaben auf Kunden- und Rabattkarten zusammenführen. Damit habe der Konzern alle Daten für ein komplettes Kundenprofil. So sei es möglich, genau zu ermitteln, welcher Kunde was wann und wo einkauft. Für Datensätze mit je tausend EC-Kartenkunden sollen Handelsunternehmen bis zu 5000 Euro zahlen. sicoon Wirtschaftsauskünfte wird künftig mit dem ilo business center Bredeneyer Tor in Essen kooperieren. https://www.sicoon.comnews/sicoon-wirtschaftsauskã¼nfte-wird-kã¼nftig-mit-dem-ilo-business-center-bredeneyer-tor-in-essen-kooperieren/ 2010-08-18 21:55:15 Das ilo business center wird seinen Kunden mit sicoon ein erweitertes Produktportfolio anbieten und setzt damit ein wichtiges Zeichen als Serviceanbieter. Gerade in den Zeiten der allgemeinen Konsumzurückhaltung haben das Neukundengeschäft sowie der Erhalt von Bestandskunden für Unternehmen und Vermieter branchenübergreifend oberste Priorität. Eine tagaktuelle Wirtschaftsauskunft und Bonitätsprüfung in Echtzeit helfen erheblich, Ausfallrisiken bei der Anbahnung von neuen Geschäftskontakten zu minimieren. sicoon Wirtschaftsauskünfte bietet diese Services ohne Mitgliedschaft, ohne einen Mindestumsatz oder sonstige versteckte Gebühren an. Der Service und die Nutzung kann somit auch bei kleineren Firmen oder Personen in den Geschäftsprozess mit eingebunden werden. Durch die gewonnenen Erkenntnisse und Zahlungserfahrungen Dritter, welche durch eine Wirtschaftsauskunft dargestellt werden, können fallspezifische Lösungen sowie eine Prozessoptimierung individuell vorgenommen werden. Das ilo business center bietet in bester Lage von Essen komplett ausgestattete Büros auf Zeit und Sekretariatsdienstleistungen für Unternehmen. Seit mehr als zwölf Jahren managt der Diplom-Mathematiker Pascal Nameh mit seinem qualifizierten Team das Backoffice für Firmen aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen. Insgesamt betreut das ilo business center in den Bereichen Büroservice, Sekretariatsservice und Call-Center mehr als hundert Firmen. Verlage, Vertriebsunternehmen und Freiberufler gehören ebenso zu seinen Auftraggebern wie Anwaltskanzleien, Unternehmensberater oder Projektteams gro#011#er Konzerne. Je nach Bedarf buchen diese Kunden Büros, Besprechungs- und Konferenzräume mit High-Speed-Internet und kompletter Infrastruktur (auf Wunsch mit Catering) für eine Stunde, einen Tag, einen Monat oder länger. Das mehrsprachige Sekretariat nimmt für Unternehmen aus ganz Europa Anrufe in dessen Firmennamen unter jeweils eigener Telefonnummer entgegen und übernimmt auch die Sachbearbeitung und das gesamte Backoffice. Das ilo business center kann seinen Kunden über sein weltweites Netzwerk alle Dienstleistungen an mehr als 600 Standorten in 36 Ländern anbieten. Die heutige Geschäftswelt erfordert die gezielte und sichere Minimierung von Risiken und Zahlungsausfällen sowie die Maximierung von Wettbewerbsvorteilen. Damit verbunden sind Fragen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der aktuellen und künftigen Geschäftspartner, welche durch eine Bonitätsprüfung in Echtzeit oder eine ausführliche Firmenvollauskunft signifikant minimiert werden können. Neben den Bonitätsprüfungen von Firmen und Privatpersonen ist die Firma sicoon Wirtschaftsauskünfte auf die Ermittlung von unbekannt verzogenen Personen spezialisiert und führt Anschriftenermittlungen durch. Ein stark wachsender Markt sind die Creditreports über Firmen mit Sitz in Mittel- und Osteuropa, welche gerade für Firmen mit starkem Export sehr interessant sind. sicoon Wirtschaftsauskünfte berücksichtigt bei der Bonitätsprüfung über 40 Mio. aktuelle Informationen zum negativen Zahlungsverhalten von über 7,5 Mio. Konsumenten. Diese Daten werden täglich aktualisiert und bei entsprechender Auskunftserteilung berücksichtigt. Aufgrund dieser detaillierten Informationen können von Ihnen fallspezifische Vorgehensweisen vor dem Hintergrund des Kosten-Nutzen-Faktors vorgenommen werden. sicoon Wirtschaftsauskünfte stellt neue Webseite und Produktportfolio vor https://www.sicoon.comnews/sicoon-wirtschaftsauskã¼nfte-stellt-neue-webseite-und-produktportfolio-vor/ 2010-07-20 11:05:42 Nach einigen Wochen Entwicklungszeit präsentiert sich sicoon Wirtschaftsauskünfte in neuem Design. Nicht nur die Produktpalette wurde erweitert sondern auch die Services und die Benutzerfreundlichkeit wurden verbessert. So steht ab sofort die Bonitätsprüfung über Personen mit Sitz in Deutschland im Vordergrund. Eine Abfrage diesbezüglich kann ohne Wartezeiten beansprucht werden, sprich die Auskunft wird in Echtzeit vom System ausgegeben und der Kunde kann seine Entscheidung danach umgehend treffen. Dieser Service kann auch im Rahmen der Selbstauskunft genutzt werden. Dies wird oftmals genutzt bei der Vorsprache bei einem neuen Vermieter welcher sich aufgrund der wirtschaftlichen Risiken gerne die Bonität eines Mietinteressenten anschauen vermag. Auch die Bezahlmöglichkeit sind ausgebaut worden, so stehen den Kunden die Bezahlarten PayPal und sofortüberweisung.de neben dem bereits bekannten Lastschriftverfahren und dem Bezahlen auf Rechnung zur Verfügung. Für Firmen und Nutzer des Systems von sicoon Wirtschaftsauskünfte stehen integrierbare Softwarelösungen und Schnittstellen zur Einbindung bereit, diese können in bereits vorhandene Systeme implementiert werden. Ganz neu hinzugekommen ist der Creditreport über Firmen in Mittel- und Osteuropa welche eine erste Kundeneinschätzung neuer und bestehender Partner und Kunden in verschiedenen Ländern ermöglicht. Diese Reporte werden individuell für Sie recherchiert, in Zusammenarbeit mit Partnern direkt vor Ort der jeweiligen Länder.