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Häufig gestellte Fragen und Informationen

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Was ist unter der Abkürzung EMA zu verstehen ?!



EMA steht für Einwohnermeldeamtsanfrage. In Deutschland ist jeder Bundesbürger dazu verpflichtet, bei zuständigen Bürgeramt oder Rathaus seine derzeitige Wohnanschrift zu hinterlegen. Wechselt sich die Adresse durch Umzug, Inhaftierung oder durch das Versterben der Person, wird das Einwohnermeldeamt ebenfalls informiert.
Wechselt der Bürger den Kreis, muss er sich beim beim neuen Einwohnermeldeamt anmelden, dieses informiert dann die zuvorige Gemeindeverwaltung über den Verzug der Person. Im neuen Kreis muss er sich ebenfalls neu anmelden. Wechselt ein Bürger des Öfteren seine Meldeanschrift, ist seine tatsächliche Anschrift nur durch mehrer Einwohnemeldeamtsanfragen zu ermitteln, da dem jeweiligen Amt ja immer nur der nächste Umzugspunkt bekannt ist, der nicht zwingend der letzte ist. Der Meldepflicht nicht nachzukommen ist strafbar. Nicht gemeldete Personen werden bei der Polizei zu Fahndung ausgeschrieben.
Welchselt ein Bundesbürger seine Anschrift ins Ausland, so hat er dies ebenfalls bei der Abmeldung mitzuteilen. Dann im Ausland ergeben sich wieder weitere Möglichkeiten der Anschriftenermittlung.

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