Was ist ein "berechtigtes Interesse" genau?
Das berechtigte Interesse ist im Umgang mit Daten und Auskunftsdienstleistungen unabdingbar, und ist eine sinnvolle Maßnahme um private Daten von Personen und Betrieben vor Personen zu schützen die nicht eindeutig nachweisen können, dass ein solches berechtigtes Interesse im Zuge der Anfrage besteht. Das berechtigte Interesse kann z. B. eine Vermietung oder die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung sein und muss bei jeder Anfrage entsprechend angegeben sein.