Vollstreckbare Ausfertigung
Vollstreckbare Ausfertigung: Ausfertigung eines Titels oder auch andere Vollstreckungstitel nach 794 ZPO, auf der eine Vollstreckungsklausel steht. Sie ist eine Voraussetzung für die Vollstreckung aus dem betreffenden Titel. Je nachdem, um was für einen Titel es sich handelt, sind verschiedene Stellen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung zuständig. Für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer vollstreckbaren Urkunde beispielsweise ist der Notar zuständig.