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Häufig gestellte Fragen und Informationen

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Sie wollen wissen, welche Auswirkungen die Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung hat?



Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird in ein "Schuldnerverzeichnis" beim Amtsgericht eingetragen. Dieses Verzeichnis kann von Personen eingesehen werden, die ein begründetes Interesse belegen können. Das sind zum Beispiel Ihre Gläubiger, ein künftiger Vermieter oder ein Handwerker, die vor Auftragsausführung wissen wollen, ob ihr Kunde auch zahlungsfähig ist. Eine Veröffentlichung findet hingegen nicht statt. Die Eintragung wird nach drei Jahren automatisch gelöscht. Wenn Sie Ihre Schulden bereits vorher bezahlt haben, können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen.

Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung wird über einen Datenabgleich auch als Schufa-Auskunft bei einer Kreditanfrage erscheinen. Allerdings ist der negative Eintrag bei der Schufa in der Regel schon bei der Kündigung eines Kredites erfolgt - also lange vorher.

Ganz WICHTIG: Machen Sie keine neuen Schulden! Denn wenn Sie z.B. jetzt Ihre Ratenzahlungen nicht einhalten, kann Ihnen schnell Betrug unterstellt werden. Ein Betrug liegt dann vor, wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme klar war (oder hätte sein müssen!), dass sie keine realistische Möglichkeit zur Zurückzahlung besitzen. Wer also nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung neue Kreditverpflichtungen eingeht, etwa auf Raten bestellt, setzt sich genau dieser Gefahr aus.

Quelle: BAG-SB

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