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26.10.2010

Anschriftenermittlung trotz Auskunftssperre möglich



Anschriftenermittlung von unbekannt verzogenen Personen und Schuldnern ist ein permanent wachsender Markt da Personen oftmals sich nicht ordnungsgemäß ummelden oder die Gläubiger über deren Umzug informieren. Über die Anschriftenermittlung, meißt über die Einwohnermeldebehörden kann es jedoch dazu kommen das man kein Ergebnis geliefert bekommt weil die angefragte Person eine Auskunftssperre veranlasst hat.

Seither war die Anschriftenermittlung bei der Mitteilung einer Auskunftssperre für die angefragte Person in den meisten Fällen beendet. Kann der Kunde bzw. Gläubiger jedoch ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft z.B. in Form eines Gerichtsurteils nachweisen, wägt das Meldeamt fallspezifisch ab, ob die Auskunft trotzdem erteilt werden kann. Unseren Bestandskunden bieten wir an, dass wir auf Wunsch diese erweiterten Melderegisterauskünfte für Sie bei der Meldebehörde einholen. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team gerne behilflich zur Seite.

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