Weitergabe der Kontodaten bei Vollstreckungsbescheid, macht dies Sinn?
Generell macht es immer Sinn die Kontodaten bei der Erfassung eines Vollstreckungsbescheides nochmals anzugeben. Der Schuldner hat hierbei die Möglichkeit Zahlungen zu leisten, bevor der Vollstreckungsbescheid ausgestellt wird. Die Daten werden durch die Gerichte nicht weitergegeben an Dritte. sicoon Wirtschaftsauskünfte empfiehlt Gläubiger bei geringen Forderungen zuvor eine Bonitätsprüfung oder Wirtschaftsauskünfte einzuholen bevor Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, um unnötige Kosten zu minimieren.
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