Was ist eine außergerichtliche Mahnung?
Zunächst schicken Gläubiger Ihnen eine Aufforderung zur Zahlung, die schriftliche Mahnung. Dieser Brief ist ein ernstes Signal, das Sie nicht unberücksichtigt lassen dürfen. Lassen Sie sich nicht in Ihrer augenblicklichen Notlage durch ein verlockendes Angebot von dritter Seite zu einer unüberlegten und überstürzten weiteren Kreditaufnahme verleiten, die ihrerseits neue Kosten verursacht (Umschuldung).
Wenn Sie beispielsweise Ihre Miete oder Kreditrate nicht zum vereinbarten Termin zahlen (können), geraten Sie automatisch in Zahlungsverzug. Von da an dürfen Gläubiger zusätzlich Verzugszinsen verlangen. Der gesetzliche Verzugszins als Mindest-Verzögerungsschaden orientiert sich am amtlichen Basiszinssatz (= 1,21% seit dem 01.01.2005), der zweimal im Jahr angepasst wird. Den aktuellen Basiszins erfahren Sie aus dem Wirtschaftsteil der Zeitungen und im Internet.
Von privaten Schuldnerinnen und Schuldnern, also Verbrauchern, dürfen ohne weiteren Schadensnachweis 5 Prozentpunkte (%) über dem Basiszinssatz verlangt werden. Im gewerblichen Bereich sind mindestens 8% über Basiszinssatz zulässig. Bei Immobiliardarlehen, die durch Hypothek oder Grundschuld abgesichert sind, dürfen Verzugszinsen mit mindestens 2,5% über Basiszins berechnet werden. Kann der Gläubiger einen höheren Verzögerungsschaden z.B. durch einen Kontoauszug mit entsprechendem Sollzins nachweisen, kann er seinen konkret höheren Zinsschaden ersetzt verlangen.
Quelle: BAG-SB