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Häufig gestellte Fragen und Informationen

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Was bleibt von meinem Lohn, wenn mein Gläubiger mit Lohnpfändung droht?



Natürlich bleibt Ihnen auch bei einer Lohnpfändung immer ein Teil Ihres Lohns erhalten. Die genaue Höhe berechnet sich aus der so genannten Pfändungstabelle. Grundsätzlich kann Ihr Gläubiger bei Gericht eine Lohnpfändung erwirken, wenn er einen vollstreckbaren Titel/ Ausfertigung gegen Sie hat. Dies kann ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis sein.

Grundlage einer Lohnpfändung ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das Gericht Ihrem Arbeitgeber zustellt. Ihr Arbeitgeber muss dann den pfändbaren Teil Ihres Lohnes direkt an Ihren Gläubiger überweisen, und darf Ihnen nur noch den Rest, nämlich den nicht pfändbaren Betrag, auszahlen bzw. überweisen.

Sie sollten auf jeden Fall überprüfen oder überprüfen lassen, ob der gepfändete Betrag richtig berechnet und die Pfändungstabelle richtig angewandt wurde. Auch wenn es schwer fällt: Suchen Sie das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und erklären Sie Ihre Notlage, denn meist haben Arbeitgeber entsprechend Erfahrung damit und können Ihnen eventuell auch behilflich zur Seite stehen.
Quelle: BAG-SB

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