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Häufig gestellte Fragen und Informationen

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Titulierung von Forderungen



Ein Vollstreckungsbescheid gegen den kein fristgemäßer Einspruch eingelegt wird, wird rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er jetzt amtlich fest, dass dem Gläubiger dieser Anspruch zusteht. Sie können sich praktisch nicht mehr dagegen wehren.

Titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Andere Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteile, Prozessvergleiche, öffentliche Urkunden (z.B. Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt) und notarielle Urkunden mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

Sollte die Forderung Ihres Gläubigers berechtigt sein und Sie wollen und können aber derzeit nicht zahlen, können Sie den Gläubigern, die auf einem Vollstreckungstitel bestehen, ein kostensparendes notarielles Schuldanerkenntnis anbieten. Sie müssen also bei unstreitigen Forderungen nicht das übliche kostspielige Verfahren mit Inkasso, Anwalt, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid über sich ergehen lassen.

Wenn Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit frühzeitig durch z.B. Sozialhilfebescheid oder Hinweis auf eidesstattliche Versicherung belegen, sind die Gläubiger in der Regel bereit, die Notargebühr vorzustrecken. Denn, die Notarkosten sind viel niedriger als die Gerichts- und Anwaltskosten, wovon letztlich auch Sie profitieren.

Mit Ihrer Unterschrift beim Notar entsteht ein Vollstreckungstitel. Vorher prüfen Sie bitte genau, dass alle anzuerkennenden Forderungsteile Ihrem Gläubiger wirklich zustehen. Vorsicht bei Schuldanerkenntnissen, die von Inkassoseite vorformuliert sind!.

Quelle:BAG-SB

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