Schutz vor Abofallen und Kostenfallen im Internet
Sogenannte Kosten- oder Abofallen im Internet haben in letzter Zeit stark zugenommen. Unseriöse Unternehmen verschleiern in diesen Fällen bewusst die Entgeltpflichtigkeit ihrer Angebote. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher nur schwer erkennen, dass eine Leistung etwas kosten soll, und landen beim Surfen im Internet in der Kostenfalle.
Kostenfallen treten in vielgestaltiger Art und Weise auf: So werden zum Beispiel Angebote als "gratis", "free" oder "kostenlos" angepriesen oder als unverbindliche Gewinnspiele getarnt. Die Aussage "Jetzt gratis Zugang einrichten" mag zwar vordergründig zutreffen. Die eigentlich interessante Leistung, etwa das Herunterladen von Daten, gibt es aber nur gegen Entgelt. Die Information über die Entgeltpflichtigkeit findet sich dann an versteckter Stelle auf der Internetseite. Sie wird z. B. in kleiner Schrift gehalten, in einem mit einem * gekennzeichneten Text versteckt oder erscheint auf dem Bildschirm des Verbrauchers auf Grund eines Seitenumbruchs nur nach weiterem Scrollen.
In der Regel betreffen Internetkostenfallen Dienstleistungen, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden (etwa Erstellung eines Horoskops, Teilnahme an einem Intelligenztest, Ahnenforschung, Möglichkeit zum Download von Freeware oder Kochrezepten). Die Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher, das Angebot sei entgeltfrei, nutzen die Unternehmen aus. In vielen Fällen ist dabei auch eine längere Vertragslaufzeit vorgesehen (deshalb auch "Abofallen"). Darüber hinaus gibt es Angebote, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten (etwa Hausaufgabenhilfe).
Erst wenn die Rechnung ins Haus flattert, folgt das böse Erwachen. Aus Unkenntnis der Rechtslage zahlen viele Verbraucherinnen und Verbraucher. In vielen Fällen fühlen sie sich auch durch Inkassobüros und Rechtsanwälte, die die (vermeintlichen) Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, unter Druck gesetzt.