Mahnbescheid, was bedeutet dieser und was ist zu tun?
Wird auf die schriftliche Mahnung nicht reagiert bzw. ein gesetzter Zahlungstermin nicht eingehalten, können Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen.
Den Mahnbescheid erlässt das für den Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Gläubigers zuständige Amtsgericht. Das Gericht prüft weder Inhalt noch Richtigkeit der Gläubigerangaben! Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung an Sie, der Gläubigerseite eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen.
Kontrollieren Sie zunächst anhand Ihrer Unterlagen (z. B. Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege), ob die Forderung berechtigt ist, denn das Gericht hat die Behauptungen des Gläubigers oder der Gläubigerin ungeprüft übernommen. Dabei sollten Sie auch auf in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Inkassokosten achten.
Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder Teilwiderspruch (z.B. begrenzt auf überhöhte Verzugszinsen oder unberechtigte Inkassokosten) einzulegen. Eine Begründung des (Teil-)Widerspruchs ist nicht erforderlich, aber ratsam!
Dem Mahnbescheid liegt bereits ein Widerspruchsformular bei. Schicken Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an das zuständige Amtsgericht zurück, wenn die geforderten Zahlungen ganz oder teilweise unbegründet sind. Sollten Sie Schwierigkeiten oder Fragen haben, lassen Sie sich vorher in einer Beratungsstelle beraten oder befragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, indem Sie von der Beratungshilfe Gebrauch machen.
Quelle: BAG-SB