EU-Bürger kommen leichter zu ihrem Recht. Neuer Gesetzentwurf.
Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2008 ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Mit dem "Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung" werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen - der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. "Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das wollen wir ändern. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr werden für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren werden als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.